Gerichtsurteil zum Schichtdienst

Ein Alten- und Pflegeheim muss stets eine korrekte Dokumentation über Pflegemaßnahmen, Dienstpläne und tatsächliche Dienstplanausführung vorweisen, sonst kann der Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt werden.

Das Niedersächsische OVG hat am 07.08.2012 (Az: 11 ME 236/02) bekannt gegeben, dass ein Alten- und Pflegeheim stets eine korrekte Dokumentation vorweisen können muss. Hierbei handelt es sich nicht nur um die Darstellung von Pflegemaßnahmen an den Heimbewohnern, sondern gleichfalls um Dienstpläne und Dienstplanausführungen. Dienstplan als auch Dienstplanführung müssen übereinstimmen und in jeder Schicht eine examinierte Fachkraft zur Verfügung stehen. Ein Alten- und Pflegeheim war bei mehrfacher Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDK) stets äußerst negativ aufgefallen. Es bestanden maßgebliche Hinweise auf mangelhafte Pflege und Versorgung der Bewohner. Die Versorgungskapazität des Heims betrug in vollstationärer und kurzpflegerischer Form etwa 15 Pflegeplätze. Bereits im Jahr 2000 zeigten sich erhebliche Mängel vor allem in Bezug auf die fehlerhafte und nicht ausreichende Dokumentation. Die Heimleitung legte unzureichende Dokumentationen der Pflegeprozesse vor. So wurden Problem/Defizite der Bewohner als auch biografische Daten mangelhaft dargelegt. Ebenso waren die individuellen Pflegeziele nicht vollständig und nur sehr oberflächlich ausgewiesen. Ebenso konnte nicht nachvollzogen werden wann und in welcher Häufigkeit Pflegemaßnahmen durchgeführt wurden. Größtenteils war es den Prüfern nicht möglich Pflegeprozesse nachvollziehen zu können, ebenso wenig wie ihre Auswirkungen und Zusammenhänge. Zusätzlich fielen die Dienstpläne negativ auf. Diese wurden teilweise im Nachhinein überschrieben und waren nicht ordnungsgemäß. Wiederholte Überprüfungen ergaben keine Verbesserung der Umstände. Im Jahr 2002 konnte zudem festgestellt werden, dass oftmals keine examinierte Pflegekraft vor Ort war. Aufgrund dessen, dass die mangelhaften Zustände bereits über einen langen Zeitraum vorlagen, sah sich das Gericht gezwungen eine sofortige Schließung des Alten- und Pflegeheims anzuordnen.





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