Urlaubsplanung im Schichtdienst
Beim Bürodienst mit Fünftagewoche wird der Urlaub von Montag bis Freitag bewertet.
Im Schichtdienst, bei dem gelegentlich auch am Samstag gearbeitet wird,
kann man diese Regelung beibehalten. Durch die Samstagsdienste entsteht
Mehrarbeit. Will man am Samstag frei haben, so wird kein Urlaubstag vom Resturlaub
abgezogen, dafür entfällt die Mehrarbeit.
Urlaubsbewertung bei regelmäßiger Wochenendarbeit
Wird nach einem festen Schichtzyklus auch am Wochenende gearbeitet,
so ist oft die Dauer des Dienstes, der im Schichtzyklus hinterlegt
ist, die Grundlage für die Urlaubsbewertung. Beispiel: Ist man an einem bestimmten
Samstag für einen Dienst vorgesehen, so muss man Urlaub nehmen, wenn man
frei haben will.
Wird der Urlaub von Montag bis Samstag bewertet, so muss der jährliche
Urlaubsanspruch um sechs Fünftel erhöht werden, damit die Zahl der Urlaubswochen
pro Jahr gleich bleibt. Gleichzeitig muss die Bewertung eines Urlaubstags
um fünf Sechstel reduziert werden. So wird
erreicht, dass sich die Zahl der Urlaubswochen nicht verändert.
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