Urlaubsplanung im Schichtdienst

Beim Bürodienst mit Fünftagewoche wird der Urlaub von Montag bis Freitag bewertet. Im Schichtdienst, bei dem gelegentlich auch am Samstag gearbeitet wird, kann man diese Regelung beibehalten. Durch die Samstagsdienste entsteht Mehrarbeit. Will man am Samstag frei haben, so wird kein Urlaubstag vom Resturlaub abgezogen, dafür entfällt die Mehrarbeit.

Urlaubsbewertung bei regelmäßiger Wochenendarbeit

Wird nach einem festen Schichtzyklus auch am Wochenende gearbeitet, so ist oft die Dauer des Dienstes, der im Schichtzyklus hinterlegt ist, die Grundlage für die Urlaubsbewertung. Beispiel: Ist man an einem bestimmten Samstag für einen Dienst vorgesehen, so muss man Urlaub nehmen, wenn man frei haben will.

Für diese Art der Urlaubsbewertung müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Schichtzyklus muss fest sein, d. h. er darf nicht in kurzen Zeitabständen (abhängig von der Auftragslage) geändert werden. Die zweite Voraussetzung ist, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit des Schichtzyklus der vertraglich vereinbarten Stundenzahl der Mitarbeiter entsprechen muss.

Da diese Voraussetzungen oft nicht erfüllt sind, kann man festlegen, dass der Urlaub

  • von Montag bis Freitag bei gelegentlicher Wochenendarbeit
  • von Montag bis Samstag bei häufiger Samstagsarbeit
  • sieben Tage pro Woche bei vollkontinuierlichen Betrieb

Wird der Urlaub von Montag bis Samstag bewertet, so muss der jährliche Urlaubsanspruch um sechs Fünftel erhöht werden, damit die Zahl der Urlaubswochen pro Jahr gleich bleibt. Gleichzeitig muss die Bewertung eines Urlaubstags um fünf Sechstel reduziert werden. So wird erreicht, dass sich die Zahl der Urlaubswochen nicht verändert.

Wird der Urlaub sieben Tage pro Woche bewertet, so muss der jährliche Urlaubsanspruch um sieben Fünftel erhöht werden. Gleichzeitig muss die Bewertung eines Urlaubstags um fünf Siebtel reduziert werden.






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